Veröffentlichung des Beschlusses über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien
In Umsetzung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. April 2022 hat der Vorstand der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft („SBO“) mit dem Sitz in Ternitz beschlossen, von der Ermächtigung für die Veräußerung eigener Aktien Gebrauch zu machen. Demnach können eigene Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder eines öffentlichen Angebots veräußert werden.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird die auf dem oben genannten Beschluss des Vorstandes der SBO basierende beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien bekannt gemacht und damit §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung entsprochen.
Die Veröffentlichung der im Rahmen der Veräußerung eigener Aktien durchgeführten Transaktionen werden im Internet auf der Website unter www.sbo.at/buyback bekannt gemacht.
Die vorliegende Veröffentlichung ist kein Angebot zum Erwerb von SBO-Aktien.
1. Tag des Beschlusses der Hauptversammlung:
28. April 2022
2. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses:
28. April 2022 gemäß § 2 bzw. § 3 Veröffentlichungsverordnung iVm § 119 Abs 7 BörseG über ein Informationssystem mit europaweiter Verbreitung sowie auf der SBO-Website (www.sbo.at).
3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Veräußerung eigener Aktien:
29. November 2023 bis 6. Dezember 2023
4. Aktiengattung:
auf den Inhaber lautende Stammaktien mit dem Nennbetrag von je € 1,-
(ISIN: AT0000946652).
5. Beabsichtigtes Volumen, insbesondere auch den Anteil der zu veräußernden eigenen Aktien am Grundkapital, gegebenenfalls getrennt nach der jeweiligen Aktiengattung:
30.000 Stück d.s. 0,1875 % Anteil am Grundkapital. Zuteilung außerhalb der Börse im Zuge einer freiwilligen Abfertigung.
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie:
Kein Gegenwert, da Zuteilung im Rahmen einer freiwilligen Abfertigung.
7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien:
Die eigenen Aktien werden im Rahmen einer freiwilligen Abfertigung zugeteilt.
8. Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien des Emittenten:
Keine
9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft: Keine. Derzeit besteht weder bei der Gesellschaft selbst noch bei einem mit diesem verbundenen Unternehmen ein laufendes Aktienoptionsprogramm im Sinne des § 65 Abs 1b letzter Satz AktG.
Ternitz, 23. November 2023 Der Vorstand
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